Internationales Steuerrecht.  

In Fragen des internationalen Steuerrechts betreuen wir ausländische Mandanten in Italien und italienische Mandanten im Ausland im Wesentlichen in folgenden Bereichen:
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gründung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Repräsentanzbüros und Betriebsstätten sowie Beratung im Rahmen deren laufenden Geschäftstätigkeit
  • Ausarbeitung von internationalen Steuerstrategien (international tax planning)
  • Ausarbeitung und Schaffung von Holding-Strukturen
  • Steuervertretungen, direkte Mehrwertssteuer-Identifikation und Mehrwertsteuer-Rückvergütungen
  • Rückerstattung ausländischer Quellensteuer
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte betreffend gruppeninterne Geschäftstätigkeiten (transfer pricing, Anwendung DBA, usw.)
 
 



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