Newsletter 12/2022
  1. Die Meldung der Auslandsumsätze mittels der Plattform der elektronischen Rechnungen ab ersten Juli 2022
  2. Die Abschaffung des Systems der bisherigen Meldung der Auslandsumsätze (sog. „esterometro“)
  3. Die Verpflichtung zur elektronischen Fakturierung für Subjekte mit Pauschalsystem ab ersten Juli 2022
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NEWSLETTER 11/2022
  1. Steuerliche Neuerungen des Gesetzesdekrets „Decreto Aiuti“
  2. Die Zahlung der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuern GIS/
    IMU/IMIS/TASI
  3. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung erhaltener öffentlicher Beiträge
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NEWSLETTER 10/2022
  1. Die Berechnung und die Verwendung des Steuerguthabens für den Ankauf von Strom und Erdgas für Unternehmen
  2. Die Verlängerung des Termins für die Aufwertung von Grundstücken/Beteiligungen
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NEWSLETTER 09/2022
  1. Die Einkommensteuererklärung Modell “REDDITI PF 2022” / 730 – Anfrage der notwendigen Unterlagen
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NEWSLETTER 08/2022
  1. Die Neuerungen des sogenannten „DL Ucraina“ - Gesetzesdekret Nr. 21/2022
  2. Die Steuerbegünstigungen für Ausgaben an Gebäuden: der Aufschub der Meldung des Rabatts in der Rechnung oder der Abtretung des Steuerguthabens an Dritte
  3. Die Verpflichtung der Eintragung in ein eigenes Register von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild
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NEWSLETTER 07/2022
  1. Die steuerliche Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken
  2. Die aktuelle Bargeldgrenze
  3. Die Terminverlängerung vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 für die Durchführung von Investitionen in neue „allgemeine“ Anlagegüter und Anlagegüter „Industrie 4.0“
  4. Die Überprüfung der eigenen; zertifizierten E-Mail-Adresse
  5. Die Terminverlängerung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung für den Ankauf der Erstwohnung
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Newsletter 06/2022
  1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20221. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20222
  2. Die Vormerkung des Steuerguthabens auf Werbeausgaben innerhalb 31.03.2022
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NEWSLETTER 05/2022
  1. Mitteilung in eigener Sache: Prof. Luca Sabbi verstärkt unser Team im Bereich Steuerprüfungen & Steuerstreitigkeiten
  2. Keine IMU-Befreiung (GIS – Befreiung) für Ehegatten; die nicht rechtliche getrennt sind und in zwei verschiedenen Gemeinden wohnen
  3. Wichtige steuerliche Neuerungen des Hilfsdekrets „Sostegni-ter“
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