NEWSLETTER 13/2021
  1. Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen der Unterstützungsverordnung „Sostegni bis"
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Newsletter 12/2021
  1. Änderungen im Bereich des E-Commerce ab 01.07.2021 und die Registrierung für die neuen MwSt.-Abrechnungssysteme OSS/IOSS
  2. Die Erklärung von Einkünften aus Kryptowährungen im Besitz von natürlichen Personen
  3. Die Übermittlung der Berechnungsübersicht der Gemeindeimmobiliensteuer GIS/IMIS/IMU und der dazugehörigen Zahlungsvordrucke F24
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Newsletter 11/2021
  1. Die Übersicht der elektronischen Rechnungen; welche der Stempelsteuer unterworfen sind
  2. Die Verlustbeiträge und Fixkostenzuschüsse von der Autonomen Provinz Bozen 
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Newsletter 10/2021
  1. Die Einkommensteuererklärung Modell “REDDITI PF 2021” / 730 
  2. 500;00 € Kulturbonus für 18-Jährige: für Bücher; Theater; Museen und auch Zeitungen 
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Newsletter 09/2021
  1. Die telematischen Anträge für den staatlichen Verlustbeitrag können zwischen 30.03.2021 und 28.05.2021 gestellt werden
  2. Die COVID-Hilfen der Autonomen Provinz Bozen; in Ergänzung zum staatlichen Verlustbeitrag
  3. Die Aussetzung der Gemeindesteuern und Gemeindegebühren in der Autonomen Provinz Bozen laut Verordnung Nr. 17 vom 26.03.2021
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Newsletter 08/2021
  1. Der Schutz der Käufer von noch zu errichtenden Immobilien
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Newsletter 07/2021
  1. Die Umrüstung von elektronischen Kassensystemen innerhalb 31.03.2021
  2. Sportförderungen; Ansuchen für den Steuerbonus sind ab sofort möglich 
  3. Die Regelung für rückwandernde Arbeitnehmer: Die entsprechenden Steuervergünstigungen
  4. Die Möglichkeit der Beantragung neuer Finanzierungshilfen auf der Grundlage der im Jahre 2021 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen; den lokalen Banken und den Garantiegenossenschaften 
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Newsletter 06/2021
  1. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.2021
  2. Die Steuerbegünstigungen für Ausgaben an Gebäuden: Die Meldung des Rabatts in der Rechnung oder der Abtretung des Steuerguthabens an Dritte (innerhalb 31.03.2021)
  3. Die Vormerkung des Steuerguthabens auf Werbeausgaben innerhalb 31.03.2021
  4. Die Stundung der Finanzierungen von Unternehmen: Neuerlicher automatischer Aufschub bis zum 30.06.2021
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