Newsletter 06/2020
- Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb vom 16. März 2020
- Steuereinbehalte auf Verträge und die Einheitliche Bescheinigung über die steuerliche Ordnungsmäßigkeit (DURF)
- Fassadenbonus ab 2020 auch für Unternehmen
- Das neue Modell der Absichtserklärungen für die gewohnheitsmäßigen Exporteure
- Die Vormerkung des Steuerguthabens auf Werbeausgaben innerhalb vom 31.03.2020