Newsletter 04/2019
- Die telematische Übermittlung der Rechnungsdaten bezogen auf das zweite Semester 2018 innerhalb des 28.02.2019
- Die Verpflichtung zu Lasten von Vereinen; nicht gewerblichen Körperschaften (“ONLUS”) und Stiftungen; auf der eigenen Homepage die Informationen in Bezug auf erhaltene Beiträge; sowie in Bezug auf erhaltene Beauftragungen und allgemein in Bezug auf jegliche erhaltene wirtschaftliche Begünstigungen zu veröffentlichen; vorausgesetzt; dass diese mindestens Euro 10.000 erreichen und von öffentlichen Körperschaften im Jahre 2018 zuerkannt wurden
- Im Bilanzanhang; bezogen auf den Jahresabschluss des Jahres 2018; müssen von Seiten der Unternehmen die Informationen in Bezug auf erhaltene Beiträge; sowie in Bezug auf erhaltene Beauftragungen und allgemein in Bezug auf jegliche erhaltene wirtschaftliche Begünstigungen festgehalten werden; vorausgesetzt; dass diese mindestens Euro 10.000 erreichen und von öffentlichen Körperschaften im Jahre 2018 zuerkannt wurden
- Die Verpflichtung; im Fahrzeug eine Bescheinigung mitzuführen; aus welcher der Rechtstitel und die Dauer der gemieteten oder geleasten und zur Verfügung stehenden Fahrzeuge hervorgehen; immer sofern das Fahrzeug im Besitz eines ausländischen Subjektes ist
- Verschiedene Klärungen in Bezug auf die elektronische Fakturierung