Newsletter 13/2024
- Der Aufschub für die steuerliche Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
- Verpflichtende Angabe des CIN-Codes bei touristischen Kurzzeitvermietungen sowie für Hotel- und Nicht- Hotelbetriebe ab 03/11/2024
- Neue Geschäftsvorfälle, für welche der reduzierte MwSt.-Satz von 5% Anwendung findet
- Die Ausweitung der Sportförderprämie auf Zahlungen im Zeitraum10/08/2024-15/11/2024
- Die Verlängerung der „Berichtigung von Lagerbeständen“ bis zum30/09/2024
- Die begünstigte Steuerregelung für „Neu-Ansässige“ wird teurer
- Ab 2024 gibt es eine fakultative Pauschalbesteuerung für italienischschweizerische Grenzgänger
- Eingriffe laut „Superbonus“, nicht rückzahlbarer Beitrag bis zu Euro 28.800,00 für Familien mit einem Einkommen unter Euro 15.000,00