NEWSLETTER 08/2022
- Die Neuerungen des sogenannten „DL Ucraina“ - Gesetzesdekret Nr. 21/2022
- Die Steuerbegünstigungen für Ausgaben an Gebäuden: der Aufschub der Meldung des Rabatts in der Rechnung oder der Abtretung des Steuerguthabens an Dritte
- Die Verpflichtung der Eintragung in ein eigenes Register von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild
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NEWSLETTER 07/2022
- Die steuerliche Aufwertung von Beteiligungen und Grundstücken
- Die aktuelle Bargeldgrenze
- Die Terminverlängerung vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 für die Durchführung von Investitionen in neue „allgemeine“ Anlagegüter und Anlagegüter „Industrie 4.0“
- Die Überprüfung der eigenen; zertifizierten E-Mail-Adresse
- Die Terminverlängerung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung für den Ankauf der Erstwohnung
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Newsletter 06/2022
- Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20221. Die Einzahlung der jährlichen Vidimationsgebühr innerhalb 16.03.20222
- Die Vormerkung des Steuerguthabens auf Werbeausgaben innerhalb 31.03.2022
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NEWSLETTER 05/2022
- Mitteilung in eigener Sache: Prof. Luca Sabbi verstärkt unser Team im Bereich Steuerprüfungen & Steuerstreitigkeiten
- Keine IMU-Befreiung (GIS – Befreiung) für Ehegatten; die nicht rechtliche getrennt sind und in zwei verschiedenen Gemeinden wohnen
- Wichtige steuerliche Neuerungen des Hilfsdekrets „Sostegni-ter“
NEWSLETTER 04/2022
- Der Ausdruck der obligatorischen Buchhaltungsregister
- Die Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen
- Die Übermittlung der Ausgaben für die Gesundheit an das System der Gesundheitskarte
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NEWSLETTER 03/2022
- Die Abfassung und die Abgabe der “Einheitlichen Bescheinigung 2022” in ordentlicher und/oder vereinfachter Form sowie des Modells 770/2022
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NEWSLETTER 02/2022
- Die MwSt.-Jahreserklärung 2022 betreffend das Steuerjahr 2021
NEWSLETTER 01/2022
- Das Haushaltsgesetz 2022: Die Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Neuerungen
- Die Maßnahmen zur Unterstützung von Tourismusunternehmen gemäß Artikel 1; Gesetzesdekret 152/2021
- Die Jahresabschlüsse von Körperschaften des Dritten Sektors müssen laut festgelegten Vorlagen abgefasst werden
- Das Dekret der Fristverlängerungen “Decreto Milleproroghe” in Bezug auf die Gesellschafterversammlungen und in Bezug auf den Termin von 180 Tagen bezüglich der Bilanzgenehmigung 2021
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