Verlegung des Wohnsitzes von natürlichen Personen nach Italien - ein kurzer Leitfaden zu den anwendbaren Steuerbegünstigungen bei einem Zugang nach Italien

Planen Sie die Verlegung Ihres Wohnsitzes von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land innerhalb oder außerhalb der EU nach Italien? Das italienische Steuerrecht sieht zwei Steuerbegünstigungen vor, die speziell auf Personen zugeschnitten sind, die aus dem Ausland nach Italien zuziehen oder dorthin zurückkehren: die Steuerbegünstigung für Zuzügler (das sogenannte „regime degli impatriati“) und die Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen (die sogenannte „flat tax per neoresidenti“). Es handelt sich um zwei verschiedene Steuerbegünstigungen, die sowohl für italienische Staatsangehörige gelten, die aus dem Ausland zurückkehren, als auch für EU- oder Nicht‑EU‑Bürger, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen.

Dieser Leitfaden bietet einen verständlichen Überblick über die Voraussetzungen, Vorteile und Unterschiede der beiden Steuerbegünstigungen. Er hilft Ihnen dabei, die passende für Sie zu finden und typische Fehler vor der Verlegung des Wohnsitzes nach Italien zu vermeiden.

 

Wann gilt man in Italien als steuerlich ansässig?

Aus steuerlicher Sicht gilt eine Person grundsätzlich als in Italien ansässig, wenn sie während des Großteils des Steuerjahres (183 Tage bzw. 184 Tage in Schaltjahren) ihren Wohnsitz, gemäß des italienischen Zivilgesetzbuches, oder den Mittelpunkt ihrer geschäftlichen und persönlichen Interessen in Italien hat. Nach dem italienischen Zivilgesetzbuch entspricht der Wohnsitz dem Ort, an dem sich die Person gewöhnlich und dauerhaft aufhält. Eine steuerliche Ansässigkeit in Italien wird zudem vermutet, wenn eine Person während des überwiegenden Teils des Steuerjahres im Melderegister der ansässigen Bevölkerung einer italienischen Gemeinde eingetragen ist. Wer in Italien steuerlich ansässig ist, muss gemäß dem Prinzip der Welteinkommensbesteuerung (sog. „worldwide taxation principle“) sämtliche im In- und Ausland erzielten Einkünfte in Italien besteuern.

 

1. Die Steuerbegünstigung für Zuzügler („regime degli impatriati“): reduzierte Besteuerung von in Italien erzielten Arbeitseinkünften

Die Steuerbegünstigung für Zuzügler („regime degli impatriati“) gemäß Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 209/2023 richtet sich an Arbeitnehmer und Freiberufler, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen.

 

1.1 Welcher Steuervorteil gilt und was sind die Zugangsvoraussetzungen?

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, gleichgestellten Einkünften und selbständiger Arbeit, die in Italien erzielt werden, fließen nur zu 50% in die IRPEF‑Bemessungsgrundlage ein. Anders gesagt: Die Hälfte des Einkommens bleibt steuerfrei. Der Befreiungsanteil erhöht sich auf 60% (d.h. lediglich 40% der Einkünfte sind steuerpflichtig), wenn der Begünstigte mit mindestens einem minderjährigen Kind nach Italien zuzieht oder während des Begünstigungszeitraums ein Kind geboren oder adoptiert wird.

Die Begünstigung gilt bis zu einem Jahreseinkommen von Euro 600.000 und wird für insgesamt fünf Steuerzeiträume gewährleistet: Sie gilt ab dem Steuerzeitraum, in dem die steuerliche Ansässigkeit nach Italien verlegt wurde, sowie in den vier darauffolgenden Steuerzeiträumen.

 

Voraussetzungen für den Zugang zur Steuerbegünstigung für Zuzügler:

  • Der Steuerpflichtige darf in den drei Steuerzeiträumen vor dem Zuzug nach Italien nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein. Dieser Zeitraum erhöht sich auf sechs bzw. sieben Steuerzeiträume, wenn nach dem Zuzug weiterhin für denselben Arbeitgeber bzw. ein Unternehmen derselben Gruppe gearbeitet wird, bei dem bzw. für die der Steuerpflichtige bereits vor dem Zuzug im Ausland tätig war;
  • Der Steuerpflichtige muss die steuerliche Ansässigkeit für mindestens vier Steuerzeiträume in Italien beibehalten. Andernfalls entfällt die Steuerbegünstigung und die Steuern müssen nachgezahlt werden; zusätzlich fallen Verwaltungsstrafen an;
  • Die Arbeitstätigkeit im Verlauf des Steuerzeitraumes muss überwiegend in Italien ausgeübt werden;
  • Der Steuerpflichtige muss über eine hohe Qualifikation oder Spezialisierung verfügen, beispielsweise durch einen Hochschulabschluss oder eine anerkannte höhere berufliche Qualifikation.

 

Die Steuerbegünstigung kann grundsätzlich auch bei Smart Working in Anspruch genommen werden. Wer nach Italien zieht und weiterhin im Smart Working für einen ausländischen Arbeitgeber tätig ist, kann von der Begünstigung profitieren, sofern die Tätigkeit überwiegend im italienischen Staatsgebiet ausgeübt wird.

 

1.2 Wie wird die Steuerbegünstigung für Zuzügler angewendet?

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag vorlegen; der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerbegünstigung direkt im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Freiberufler wenden die Begünstigung hingegen direkt in ihrer Einkommensteuererklärung an. Ist der Arbeitgeber im Ausland ansässig und tritt in Italien nicht als Steuersubstitut auf, wird die Steuerbegünstigung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

 

2. Die Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen: Flat Tax auf ausländische Einkünfte

Die Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen („flat tax per neoresidenti“) gemäß Art. 24-bis des italienischen Einkommensteuergesetzbuches richtet sich an Personen mit höherem Einkommen und Vermögenswerten im Ausland, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen.

 

Wer diese Steuerbegünstigung wählt, zahlt eine jährliche pauschale Ersatzsteuer auf im Ausland erzielte Einkünfte – unabhängig von deren Höhe. Grundsätzlich werden alle ausländischen Einkünfte wie beispielsweise Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus im Ausland gelegenen Immobilien, ausländische Unternehmenseinkünfte – in Italien pauschal besteuert, während in Italien erzielte Einkünfte weiterhin der ordentlichen Besteuerung unterliegen.

 

Für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 ihren steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen, beträgt die Ersatzsteuer Euro 300.000 pro Jahr. Die Option kann auf Familienangehörige ausgedehnt werden, wobei für jeden Familienangehörigen eine Ersatzsteuer von Euro 50.000 pro Jahr zu entrichten ist.

 

2.1 Zusätzliche Vorteile der Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen

Neben der Pauschalsteuer bringt diese Steuerbegünstigung häufig unterschätzte, wesentliche Vorteile mit sich:

  • Befreiung von IVIE und IVAFE (Vermögenssteuern auf im Ausland gehaltenen Immobilien und Finanzanlagen);
  • Befreiung von den Pflichten der steuerlichen Offenlegung ausländischer Vermögenswerte (Feld RW der Einkommensteuererklärung);
  • Befreiung von der italienischen Erbschaft- und Schenkungsteuer für im Ausland gelegene Vermögenswerte für die gesamte Dauer der Begünstigung – ein besonders bedeutender Vorteil im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung.

 

2.2 Voraussetzungen, Dauer und Funktionsweise

Die Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen ist für natürliche Personen anwendbar, die in mindestens neun der zehn Steuerzeiträume vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nicht in Italien steuerlich ansässig waren. Es ist möglich (und empfehlenswert), eine verbindliche Auskunft (sog. „istanza di interpello“) bei der italienischen Steuerbehörde einzureichen, um Rechtssicherheit über die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung zu erhalten.

 

Die Option für die Anwendung der Steuerbegünstigung wird in der Einkommensteuererklärung ausgeübt und gilt bis zu fünfzehn Steuerzeiträume. Sie kann jederzeit widerrufen werden. Wird die pauschale Ersatzsteuer nicht fristgerecht entrichtet, endet die Steuerbegünstigung, ohne dass eine nachträgliche Berichtigung möglich ist.

 

3. Steuerbegünstigung für Zuzügler („regime degli impatriati“) und die Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen („flat tax per neoresidenti“): Ein vergleichender Überblick

 

Steuerbegünstigung für Zuzügler (Art. 5 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 209/2023)

Pauschalsteuer für neu in Italien ansässige Personen (Art. 24-bis des ital. Einkommensteuergesetzbuches)

Zielgruppe

Arbeitnehmer und Freiberufler, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen

Personen mit hohem Einkommen und Vermögen im Ausland

Was wird begünstigt

In Italien erzielte Arbeitseinkünfte

Im Ausland erzielte Einkünfte

Vorteile

50% steuerfrei (60% bei minderjährigen Kindern) bis Euro 600.000 Jahreseinkommen

Jährliche Pauschalsteuer von Euro 300.000 auf ausländische Einkünfte (Euro 50.000 pro Familienangehörigen)

Vorherige Auslandsansässigkeit

Mindestens 3 Steuerzeiträume (6-7 bei gleichem Arbeitgeber/Unternehmensgruppe)

Mindestens 9 der vorangegangenen 10 Steuerzeiträume

Dauer

5 Steuerzeiträume

15 Steuerzeiträume

Weitere Voraussetzungen

Hohe Qualifikation/Spezialisierung, überwiegende Tätigkeit in Italien, Mindestverbleib von 4 Steuerzeiträumen

Keine Qualifikations- bzw. Spezialisierungsanforderung

 

4. Die häufigsten Fehler, die zu vermeiden sind

Der häufigste Fehler besteht darin, sich erst nach der Verlegung des Wohnsitzes um die steuerlichen Aspekte zu kümmern. Eine vorherige Beratung und Analyse der individuellen Situation ermöglicht es hingegen:

  • die gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig zu prüfen, um die Aberkennung von Steuerbegünstigungen zu vermeiden;
  • den optimalen Zeitpunkt für die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes zu wählen;
  • den steuerlichen Wegzug aus dem Herkunftsstaat zu koordinieren (z.B. Exit Tax, Ansässigkeitsbescheinigungen, Doppelbesteuerungsabkommen);
  • die wirtschaftlichen Vorteile der Steuerbegünstigungen miteinander zu vergleichen;
  • die steuerlichen Erklärungspflichten, Auskünfte an die italienische Steuerbehörde sowie die erforderliche Abstimmung mit dem Arbeitgeber ordnungsgemäß zu handhaben. 

 

Wenn Sie beabsichtigen Ihren steuerlichen Wohnsitz von Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Land in- oder außerhalb der EU nach Italien zu verlegen, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei für ein unverbindliches Erstgespräch: gemeinsam analysieren wir Ihre persönliche Situation und zeigen Ihnen auf, welche steuerlichen Begünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen.

Zurück zu allen Publikationen